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Wichtige Hinweise
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Donnerstag, 10. April 2008 um 16:23 Uhr |
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NRW-Landesversicherungen für das Ehrenamt
Bürgerschaftliches Engagement nicht mit unkalkulierbarem Risiko verbunden sein. Menschen, die sich für andere einsetzen, müssen gegen Unfälle und Schadensfälle abgesichert sein. Das Land Nordrhein-Westfalen hat deshalb zum 1. November 2004 Landesversicherungen in den Bereichen Unfall- und Haftpflicht für das Ehrenamt abgeschlossen, um Lücken im Versicherungsschutz zu schließen.
Unfallversicherungsschutz
Wer ist versichert? Die Landesversicherungen für den Bereich Unfallversicherung schützt alle ehrenamtlich, freiwillig tätigen Menschen in Nordrhein-Westfalen, aber auch die ehrenamtliche Tätigkeit, die von NRW ausgehend in einem anderen Bundesland oder im Ausland ausgeübt wird.
Viele Engagierte sind bereits in der gesetzlichen Unfallversicherung oder über ihre Trägerorganisation abgesichert. Dieser Versicherungsschutz besteht gegenüber der Landesversicherungen vorrangig. Sollte dieser jedoch geringer ausfallen als die Leistungen aus dem Vertrag der Landesversicherungen, wird die Differenz ausgeglichen. Nicht ehrenamtlich engagierte teilnehmende an Veranstaltungen, Aktivitäte u. a., die von Ehrenamtlichen ausgerichtet werden, erfasst der Versicherungsschutz nicht.
Leistungen: Max. 175.000 € für Vollinvalidität, 10.000 € für den Todesfall.
Haftpflichtversicherungsschutz
Wer ist versichert? die Landesversicherungen für den Bereich Haftpflichtversicherung schützt ebenfalls ehrenamtlich, freiwillig tätige Menschen in Nordrhein-Westfalen, aber auch die ehrenamtliche Tätigkeit, die von einer wie ausgehend in einem anderen Bundesland oder im Ausland ausgeübt wird. Versichert ist vor allem das Engagement Ehrenamtlicher in rechtlich unselbstständigen Vereinigungen, für die kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Eingetragener Vereine, Verbände, Stiftungen und andere sind verpflichtet, den Versicherungsschutz ihrer Engagierten sicherzustellen.nicht ehrenamtlich engagierte teilnehmende an Veranstaltungen, Aktivitäten u. a., die von Ehrenamtlichen ausgerichtet werden, erfasst der Versicherungsschutz nicht.
Leistungen: 2 Millionen € für Personenschäden, 2 Millionen € für Sachschäden, 100.000 € für Vermögensschäden.
Fragen beantworten: Versicherungsschutz in ihrem Amts: CallNRW Tel.:0180/3100 110 (0,09 €/Minute) im Schadensfall: Union Versicherungsdienst GmbH Tel.: 05231/603-6112.
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